Durch die Unterzeichnung eines Gutscheinvertrages geht der Betrieb die Verpflichtung ein, den im Gutscheinbuch gedruckten / enthaltenen Gutschein den Käuferinnen / den Käufern des Buchs, sei es gedruckt oder digital gemäss den darauf enthaltenen Bedingungen und Konditionen zu gewähren.
Die Teilnahme im digitalen Gutscheinbuch ist auf die City Messenger Betriebe eingeschränkt. Es gelten die Teilnahmebeschränkungen.
Weichen die auf dem gedruckten oder digitalen Gutschein vermerkten Bedingungen und Konditionen von denjenigen im Vertrag ab, gelten diejenigen auf dem gedruckten oder digitalen Gutschein.
Die Betriebe haften für für ihre Leistungen. Das Einlösen eines Gutscheins begründet einen Dienstleistungsvertrag zwischen der Kundin / des Kunden und dem Betrieb. City Messenger ist zu keiner Zeit Partei. Es wird auch keine einfache Gesellschaft begründet.
Ist ein Betrieb z.B. durch Handlungsunfähigkeit, Konkurs, etc. nicht mehr in der Lage, die im Gutschein beschriebene Leistung zu erbringen erlischt der Gutschein. Bei Um- oder Wegzug bleibt der Betrieb zur Leistung verpflichtet.
Unsere Bücher werden alle durch einen eindeutigen QR Code identifiziert und somit gegen illegales Kopieren gesichert!
Der Betrieb ist seinerseits dazu verpflichtet, die Gültigkeit des Buchs durch den Scan dieses QR Codes zu verifizieren. Die Verifikation kann mit einem handelsüblichen Smartphone durchgeführt werden.
Die digitalen Gutscheine sind in der City Messenger App enthalten. Alle Gutscheine sind durch einen eindeutigen QR Code identifiziert.
Der Betrieb kann die Gültigkeit des Gutscheins durch den Scan dieses QR Codes verifizieren. Die Verifikation muss über die City Messenger Merchant App, installiert auf einem handelsüblichen Smartphone durchgeführt werden.
Im eigenen Interesse entwertet der Betrieb einen eingelösten Gutschein (ebenfalls über die City Messenger Merchant App).
Entscheidet sich der Betrieb, selber gedruckte Gutscheinbücher in seinem Laden zu verkaufen, verpflichtet er sich, diese zum vorgegebenen Preis zu verkaufen.
Der Betrieb kann dabei eine Verkaufsprovision von CHF 10.00 einbehalten, d.h. die gelieferten Bücher werden dem Betrieb zum Verkaufspreis minus CHF 10.00 pro Stück verrechnet. Bücher können jederzeit nachbestellt werden. Nicht verkaufte oder selber verwendete Bücher können an uns retourniert werden. Erste Verrechnung erfolgt im Januar 2021.
Will der Betrieb das gedruckte Gutscheinbuch vermarkten, erhält er dazu einen Promotions-Code.
Kunden, die diesen Promotions-Code beim Kauf des gedruckten Gutscheinbuchs in unserem Online-Shop einlösen, erhalten CHF 5.00 Rabatt.
Dem Betrieb wird pro mit diesem Promotions-Code gekauftem Buch eine Provision von CHF 5.00 erstattet.
Entscheidet sich der Betrieb, selber digitale Gutscheinbücher zu verkaufen, erhält er dazu einen Promotions-Code. Diesen Code kann der Betrieb im Rahmen von (digitalen) Werbeaktionen an die Kunden verteilen.
Kunden, die diesen Promotions-Code beim Kauf des digitalen Gutscheinbuchs in der App einlösen, erhalten CHF 5.00 Rabatt.
Dem Betrieb wird pro mit diesem Promotions-Code gekauftem Buch eine Provision von CHF 5.00 erstattet.
City Messenger haftet nicht
City Messenger behält sich vor, z.B. bei zu wenigen teilnehmenden Betrieben, auf die Herausgabe eines gedruckten und/oder digitalen Gutscheinbuchs zu verzichten. In diesem Fall werden die Verträge gemäss Kündigungsbedingungen aufgelöst.
Der Gutscheinvertrag kann beidseitig bis 15.Oktober 2020 gekündigt werden. In einem solchen Fall erlischt die Leistungsverpflichtung des Betriebs. Im Falle einer Kündigung durch den Betrieb, wird dem Betrieb als Aufwandsentschädigung eine Pauschale von CHF 500.00 in Rechnung gestellt.
Es gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich.